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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die IDS Media GmbH betreibt in Österreich das Wartezimmer-Informations-System. Dies ist ein Distributions- und Präsentationssystem für Informationsmaterial im gesundheitlichen Bereich. Die

Teilnehmer am WIS haben die Möglichkeit, ihr Informationsmaterial bei Ärzten bzw. Krankenhäusern 

auszustellen, die mit dem WIS-Display im Warteraum ausgestattet sind.

Die IDS-Media GmbH betreibt Out-Of-Home Medien (Screens, Plakatflächen).

Diese Medienplätze können von Werbepartnern gebucht werden. 

Von den Außendienstmitarbeitern der IDS-Media GmbH wird Informationsmaterial

von Partnerunternehmen an medizinische Netzwerkpartner persönlich übergeben (Medi-Info).  

Bestellung

Aufträge, auch auf Grund unserer freibleibenden Angebote, gelten erst dann als angenommen, wenn sie

von der IDS Media GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach

den in der Teilnahmebestätigung fixierten Bedingungen.

Auftragsbestätigung

Für jeden Auftrag muss eine Teilnahmebestätigung erstellt werden, in welcher u.a. Preise, Lieferumfang und

Liefertermine aufgeführt sind. Diese Teilnahmebestätigung muss vom Auftraggeber zwei Wochen vor

Beginn des in der Bestätigung aufgeführten Anliefertermins unterschrieben vorliegen. Falls die

Teilnahmebestätigung noch nicht unterschrieben bei IDS Media GmbH vorliegt, das Informationsmaterial

vom Auftraggeber jedoch bei unserem Zentrallager angeliefert wurde, gilt der Auftrag als erteilt.

Broschürenanlieferung

Der Auftraggeber ist für die fristgerechte Lieferung der Materialien in einwandfreiem Zustand an das IDS

Zentrallager verantwortlich. Die Anlieferung zum vereinbarten Termin beim IDS Zentrallager erfolgt „frei

Haus“. Bei größeren Versandmengen müssen die Broschüren wie folgt angeliefert werden: -Anlieferung

auf Europaletten (keine Einwegpaletten) -Gewicht pro Palette max. 800 kg, keine Überstände -Die

Broschüren müssen in Kartons nach vereinbarter Bestückungsmenge (z.B. 20 Broschüren pro Fach)

verpackt bzw. gebündelt sein (nicht lose!); alle Kartons sind auf einer Stirnseite mit Inhalt und Stückzahl

zu kennzeichnen (möglichst gleiche Kartons und gleiche Menge je Karton) -Auf dem Lieferschein müssen

Absender, IDS Media GmbH als Empfänger, Titel der Broschüre und Gesamtmenge vermerkt sein.

Liefertermin

Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins wird die Beteiligung für den vorgesehenen Zyklus in

Rechnung gestellt, das Material aber erst im nachfolgenden Zyklus verteilt. Der Auftraggeber ist

verpflichtet, für die zusätzlich entstandenen Lagerkosten aufzukommen.

Preise und Zahlungen

Die aufgeführten Preise sind Nettopreise. Agenturen und Werbemittler sind verpflichtet, sich mit ihren

Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste der IDS Media GmbH zu halten. Der

Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt der Broschüre.

Auftragsablehnung & Meldungen

Die IDS Media GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder ihrer

technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen.

Die IDS-Media GmbH ist nicht für die Ablehnung oder Nicht-Annahme von Material durch medizinische Partner verantwortlich. 

Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall nach dem Best-Try-Prinzip.

Meldungen durch medizinischen Netzwerkpartner zu Produkten oder dem beauftragenden Unternehmen selbst 

werden von der IDS-Media GmbH umgehend (innert eines Werktages) an den Auftraggeber weitergeleitet.

Zahlungsmodalitäten

Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich zu Beginn der Auffüllphase. Bei Auftragserteilung wird eine

Anzahlung von 30 Prozent auf den Gesamtbetrag berechnet, womit eine Platzreservierung sichergestellt

wird. Zahlungstermin: Anzahlung sofort ohne Abzug. Endabrechnung sofort ohne Abzug. Die

Endabrechnung erfolgt nach der Anzahl der tatsächlich betreuten Ärzte. Eine Abweichung der Planzahl

von +/- 10% findet keine Berücksichtigung.

Stornobedingungen

Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Zyklusbeginn müssen 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt werden.

Bei Stornierung ab 3 Wochen vor Zyklusbeginn werden 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

Ab Zyklusbeginn wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Zustandekommen und der Abwicklung des

Auftrages ist Innsbruck.

Erstellt: Innsbruck, Dezember 2015

Zuletzt überprüft: Januar 2021