AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die IDS Media GmbH betreibt in Österreich das Wartezimmer-Informations-System. Dies ist ein Distributions- und Präsentationssystem für Informationsmaterial im gesundheitlichen Bereich. Die
Teilnehmer am WIS haben die Möglichkeit, ihr Informationsmaterial bei Ärzten bzw. Krankenhäusern
auszustellen, die mit dem WIS-Display im Warteraum ausgestattet sind.
Die IDS-Media GmbH betreibt Out-Of-Home Medien (Screens, Plakatflächen).
Diese Medienplätze können von Werbepartnern gebucht werden.
Von den Außendienstmitarbeitern der IDS-Media GmbH wird Informationsmaterial
von Partnerunternehmen an medizinische Netzwerkpartner persönlich übergeben (Medi-Info).
Bestellung
Aufträge, auch auf Grund unserer freibleibenden Angebote, gelten erst dann als angenommen, wenn sie
von der IDS Media GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach
den in der Teilnahmebestätigung fixierten Bedingungen.
Auftragsbestätigung
Für jeden Auftrag muss eine Teilnahmebestätigung erstellt werden, in welcher u.a. Preise, Lieferumfang und
Liefertermine aufgeführt sind. Diese Teilnahmebestätigung muss vom Auftraggeber zwei Wochen vor
Beginn des in der Bestätigung aufgeführten Anliefertermins unterschrieben vorliegen. Falls die
Teilnahmebestätigung noch nicht unterschrieben bei IDS Media GmbH vorliegt, das Informationsmaterial
vom Auftraggeber jedoch bei unserem Zentrallager angeliefert wurde, gilt der Auftrag als erteilt.
Broschürenanlieferung
Der Auftraggeber ist für die fristgerechte Lieferung der Materialien in einwandfreiem Zustand an das IDS
Zentrallager verantwortlich. Die Anlieferung zum vereinbarten Termin beim IDS Zentrallager erfolgt „frei
Haus“. Bei größeren Versandmengen müssen die Broschüren wie folgt angeliefert werden: -Anlieferung
auf Europaletten (keine Einwegpaletten) -Gewicht pro Palette max. 800 kg, keine Überstände -Die
Broschüren müssen in Kartons nach vereinbarter Bestückungsmenge (z.B. 20 Broschüren pro Fach)
verpackt bzw. gebündelt sein (nicht lose!); alle Kartons sind auf einer Stirnseite mit Inhalt und Stückzahl
zu kennzeichnen (möglichst gleiche Kartons und gleiche Menge je Karton) -Auf dem Lieferschein müssen
Absender, IDS Media GmbH als Empfänger, Titel der Broschüre und Gesamtmenge vermerkt sein.
Liefertermin
Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins wird die Beteiligung für den vorgesehenen Zyklus in
Rechnung gestellt, das Material aber erst im nachfolgenden Zyklus verteilt. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, für die zusätzlich entstandenen Lagerkosten aufzukommen.
Preise und Zahlungen
Die aufgeführten Preise sind Nettopreise. Agenturen und Werbemittler sind verpflichtet, sich mit ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste der IDS Media GmbH zu halten. Der
Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt der Broschüre.
Auftragsablehnung & Meldungen
Die IDS Media GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder ihrer
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen.
Die IDS-Media GmbH ist nicht für die Ablehnung oder Nicht-Annahme von Material durch medizinische Partner verantwortlich.
Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall nach dem Best-Try-Prinzip.
Meldungen durch medizinischen Netzwerkpartner zu Produkten oder dem beauftragenden Unternehmen selbst
werden von der IDS-Media GmbH umgehend (innert eines Werktages) an den Auftraggeber weitergeleitet.
Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich zu Beginn der Auffüllphase. Bei Auftragserteilung wird eine
Anzahlung von 30 Prozent auf den Gesamtbetrag berechnet, womit eine Platzreservierung sichergestellt
wird. Zahlungstermin: Anzahlung sofort ohne Abzug. Endabrechnung sofort ohne Abzug. Die
Endabrechnung erfolgt nach der Anzahl der tatsächlich betreuten Ärzte. Eine Abweichung der Planzahl
von +/- 10% findet keine Berücksichtigung.
Stornobedingungen
Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Zyklusbeginn müssen 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt werden.
Bei Stornierung ab 3 Wochen vor Zyklusbeginn werden 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Ab Zyklusbeginn wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Zustandekommen und der Abwicklung des
Auftrages ist Innsbruck.
Erstellt: Innsbruck, Dezember 2015
Zuletzt überprüft: Januar 2021